Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, herzlich willkommen auf unserer Homepage.

Hinweis: Wir sind auch während der Corona-Zeit für Sie erreichbar! Bitte beachten Sie unsere Infoblätter zur Corona Pandemie, zur Mundschutz Verordnung sowie die telefonischen Sprechzeiten.

Wir freuen uns, Ihnen einige Informationen zur unserer Praxis vorstellen zu können. Für weitere Fragen oder zur Terminvereinbarung steht Ihnen unsere Sekretärin Frau Junik-Gockel telefonisch zu Verfügung.

Die telefonische Terminanfrage ist  montags, mittwochs und freitags von 07.45 bis 10.00 Uhr möglich.

Telefonsprechzeiten

Für weitere Informationen zu unseren Sprechzeiten steht Ihnen unsere Sekretärin Frau Junik-Gockel telefonisch zur Verfügung.

 

Montag 07.45 – 10.00
Mittwoch 07.45 – 10.00
Freitag 07.45 – 10.00

Unsere Fachgebiete

Der Heilmittelkatalog bildet den Leitfaden zur logopädischen Therapie.
In ihm sind die folgenden 4 Störungsbereiche enthalten.

Ihr Weg zu uns

Der Weg zur Verordnung — So verläuft das Anmeldeverfahren

Wenn der Arzt eine Verordnung ausstellt, werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Eine logopädische Verordnung kann von Ärzten jeder Fachrichtung (z.B. Hals-Nasen-Ohrenarzt, Neurologe, Kinderarzt) oder vom Hausarzt ausgestellt werden. Dabei stellt der Arzt eine Diagnose und schreibt diese auf ein Formular auf dem er auch die Anzahl der Behandlungseinheiten und die Dauer der jeweiligen Therapiesitzung einträgt.

Der Logopäde schreibt nach der Behandlung einen individuellen Befund und Behandlungsverlauf an den Arzt, um evtl. eine weitere Verordnung zu begründen. Je nach Diagnose steht dem Arzt bzw. dem Patienten laut Heilmittelrichtlinien eine bestimmte Anzahl an Therapiesitzungen zu, die aber auch überschritten werden kann.

In besonderen Fällen kann der Patient die Kosten für die Behandlung selber tragen. Dann wird eine Behandlungsvereinbarung mit der Praxis getroffen.

Kooperationspartner

Wir sind Mitglied der dbl und kooperieren mit den unten stehenden Institutionen.